Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter www.hlmd.de veröffentlichten Website des Hessischen Landesmuseums Darmstadt.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetz (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §3 Absatz 1 bis 4 und $4 der HVBIT, die auf der Grundlage von §14 des HessBGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im November 2023 durchgeführten Selbstbewertung.
Nicht barrierefreie Inhalte
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Ausnahmen teilweise vereinbar.
Unvereinbarkeit mit der HVBIT
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit §3 Absatz 1 der HVBIT und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Barriere 1:
Erläuterungen in Gebärdensprache und Leichter Sprache fehlen.
Maßnahme: Die geforderten Informationen in Leichter Sprache und Gebärdensprache werden im 1. Quartal 2024 erstellt.
Barriere 2:
Die Hierarchie der Überschriften wird nicht überall korrekt verwendet.
Maßnahme: Die Hierarchie der Überschriften wird bis 31.12.2024 geprüft und, soweit technisch möglich, entsprechend korrigiert.
Barriere 3:
Die auf der Webseite bereitgestellten PDF-Dateien sind nur zum Teil barrierefrei.
Maßnahme: Die entsprechenden PDF-Dateien waren als Druckvorlagen erstellt worden und wurden als Service für die Besucher mit in die Webseite eingebunden. Bei Erneuerung der Printmedien werden auch die entsprechenden, hier eingebundenen PDF-Dateien sukzessiv barrierefrei erstellt und ausgetauscht.
Barriere 4:
Die auf der Webseite bereitgestellten Videos sind nicht barrierefrei, z. B. sind Videos teils ohne Untertitel, teils mit nicht maschinenlesbaren Untertiteln versehen.
Maßnahme: Einzelne Videos werden sukzessiv barrierefrei aufbereitet.
Unverhältnismäßige Belastung
Die nachfolgenden Teilbereiche sind nicht barrierefrei gestaltet, da es eine unverhältnismäßige Belastung gemäß § 3 Absatz 5 HVBIT darstellen würde.
Barriere 1:
Die auf der Webseite bereitgestellten PDF-Dateien sind nur zum Teil barrierefrei.
Ältere PDF-Dateien, wie z. B. ältere Pressemitteilungen, die nur mehr dokumentarischen Wert haben, werden nicht durch barrierefreie Dokumente ersetzt. Bei nur sehr geringer Nutzung dieser Dokumente ist die barrierefreie Umsetzung eine unverhältnismäßige Belastung.
Barriere 2:
Die auf der Webseite bereitgestellten Videos sind nicht barrierefrei. Z. B. enthält die Videoserie »Museum A – Z« keine Audiodeskription und arbeitet mit in das Video eingebundenen Untertiteln.
Für viele, insbesondere ältere Videos wäre die barrierefreie Gestaltung mit einer Neuaufnahme verbunden. Bei nur geringer Nutzung dieser Videos ist die barrierefreie Umsetzung eine unverhältnismäßige Belastung.
Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 08.11.2023 erstellt und zuletzt am 28.11.2023 aktualisiert.
Anmerkungen und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit
Sie möchten uns weitere bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie uns an:
Hessisches Landesmuseum Darmstadt
Friedensplatz 1
64283 Darmstadt
E-Mail: info@hlmd.de
Nutzen Sie gerne auch unser Kontaktformular Barriere Melden
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht, sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: +49 (0)641 303-2901
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de
Formular: Antrag auf ein Durchsetzungsverfahren